Römische Frauen konnten Besitz erben und verwalten
Manche Römerinnen starben reicher als Senatoren.

Das Vermögen einer römischen Matrone
Aelia, Tochter des Lucius, hinterließ ein Vermögen von 250.000 Sesterzen. Ihr Grab verkündet es – stolz in Marmor gemeißelt. Mit dieser Summe hätte man in Rom ein stattliches Stadthaus kaufen können.
Frauen und Reichtum – ganz legal
Römische Frauen – sofern sie aus der väterlichen Gewalt entlassen waren (durch 'sine manu'-Ehe oder weil sie ihre Väter überlebten) – konnten Besitz erben, verwalten und sogar vererben. Gesetzestexte zeigen: Wohlhabende Frauen stritten vor Gericht, vergaben Kredite und kauften Land.
Trotz aller Klischees über rechtlose Frauen erlaubte das römische Recht ihnen – besonders, wenn sie nicht mehr unter väterlicher Gewalt standen – beträchtlichen Besitz zu erben, zu verwalten und weiterzugeben. Grabinschriften berichten von Frauen, die Vermögen hinterließen, und Rechtstexte diskutieren Fälle weiblicher Grundbesitzerinnen. Ihre finanzielle Macht war im Altertum ungewöhnlich und prägte Roms Wirtschaftsleben mit.