Fragmenta.
Fakt·Antikes Rom·Römische Kaiserzeit, 1. Jh. n. Chr.

Römische Anwaltsgebühren—gesetzlich gedeckelt

In Rom durfte dein Anwalt nie mehr als 10.000 Sesterzen verlangen, egal wie reich du warst.

Römische Anwaltsgebühren—gesetzlich gedeckelt

Unknown — "Bronze stylus" (1st‒2nd century CE), public domain

Anwälte hatten eine Preisgrenze

Im kaiserzeitlichen Rom durfte ein Anwalt seinen Preis nicht frei bestimmen. Die Lex Cincia deckelte das Honorar auf 10.000 Sesterzen—viel Geld, aber für die Elite ein Klacks. Mehr zu verlangen war offiziell strafbar.

Umwege und Augenzwinkern

Mit dieser Grenze sollte Gerechtigkeit für normale Römer erreichbar bleiben. In Wirklichkeit gab es großzügige 'Geschenke' oder Zahlungen für 'Dienstleistungen', um die Advokaten bei Laune zu halten. Das Gesetz war streng, aber römische Kreativität fand immer einen Ausweg.

Das römische Recht regulierte die Honorare der Advokaten streng. Die Lex Cincia, immer wieder unter Augustus und späteren Kaisern bestätigt, setzte eine harte Obergrenze für das Honorar pro Fall—ungefähr der Preis eines bescheidenen Landhauses. Die Idee: Rechtsrat sollte nicht nur für Reiche bezahlbar sein. Aber Schlupflöcher gab es genug.

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