Römische Rechtszeugen: Identifiziert durch ihre Zähne
Manche römische Urkunden wurden nicht unterschrieben – sondern mit einem Zahnabdruck besiegelt.

Joos van Wassenhove — "The Adoration of the Magi" (1472–74), public domain
Ein Zahnabdruck statt Unterschrift
Manche Römer unterschrieben offizielle Dokumente, indem sie in weiches Wachs bissen. Ihr Zahnabdruck ersetzte die schriftliche Signatur – als Beweis ihrer Zustimmung.
Warum ins Wachs beißen?
Viele Menschen in Rom, vor allem Sklaven und Frauen, konnten ihren Namen nicht schreiben. Um ihre Identität zu bestätigen, drückten sie ihre Zähne in das Wachssiegel am Ende eines Vertrags. Römische Rechtsgelehrte erwähnen das – es ist eine Praxis direkt aus den Archiven, kein Mythos.
Römer, die nicht schreiben konnten, bissen zur Vertragsunterzeichnung buchstäblich ins Wachs – ihr Gebiss als Unterschrift. Archäologen fanden Wachstafeln und Rechtstexte, die diese Methode beschreiben. Dein Lächeln, verewigt als Identitätsnachweis. Für viele war das bindender als ein Name.