Römische Konkubinen hatten rechtlichen Status
Im alten Rom wurden Konkubinen nicht versteckt – sie hatten ihren eigenen Rechtsstatus, ganz öffentlich.

Han Gan — "Night-Shining White" (ca. 750), public domain
Konkubinen im römischen Recht
Im alten Rom war eine ‚concubina‘ kein schmutziges Geheimnis. Sie konnte offen mit ihrem Partner leben, oft jahrelang, mitten im Haushalt des Mannes. Grabinschriften nennen die concubina manchmal namentlich – ein Beweis, dass ihr Status sogar nach dem Tod anerkannt war.
Eine Beziehung ohne Trauung
Konkubinat war eine rechtlich geregelte Beziehung, klar von der Ehe unterschieden. Es gab weder Mitgift noch große Zeremonie, aber das römische Recht definierte seinen Platz. Solange beide unverheiratet waren, konnte das Verhältnis registriert werden – mit gewissen Rechten und einem Platz im Familiengrab.
Anders als heimliche Geliebte konnte eine ‚concubina‘ offen mit einem Römer zusammenleben. Funde aus Pompeji und Grabinschriften im ganzen Reich nennen Konkubinen neben Ehefrauen und Kindern. Das römische Recht erkannte diese Frauen an und gewährte ihnen gewisse Rechte – solange keiner der Partner verheiratet war. Kein Brautgeld, keine Hochzeit – aber jeder wusste, wer sie waren.